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Inklusiv bauen – gemeinsam leben

Inklusiv bauen – gemeinsam leben

Gebäude
Foto: Inklusives Wohn- und Nachbarschaftsprojekt "Wir am Mattlerbusch"

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert künftig mit der Vergabe von Zuschüssen auch den Bau inklusiver Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können.

Wer und was wird gefördert?

Gefördert werden Bauprojekte mit inklusivem Charakter. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn mindestens 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner Menschen mit Behinderung sind. Damit sind Menschen mit wesentlichen Behinderungen gemeint, die leistungsberechtigt sind im Sinne der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, entsprechend den Regelungen im Sozialgesetzbuch XII bzw. ab dem 1.1.2020 im Sozialgesetzbuch IX, zweiter Teil.

Antragsberechtigt sind natürliche ebenso wie juristische Personen, also zum Beispiel Investoren, Baugesellschaften, aber auch Eltern und Selbsthilfe-Verbände.

Einfamilienhäuser können nicht gefördert werden – das Programm zielt auf den Bau von Mehrparteien-Gebäuden. Der geschaffene Wohnraum muss zudem barrierefrei sein. Dies wird durch die DIN-Standards 18040 und 18040 R präzisiert.

Link zur LVR-Seite https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/wohnen/leistungenzumwohnen/inklusive_bauprojektfoerderung/inklusive_bauprojektfoerderung.jsp

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